Umwelt- und Selbstschutz
Das Baugenehmigungsverfahren ist auch für Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht, erforderlich.
Gemeint sind hier Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Gefahren durch
- atomare,
- biologische,
- chemische
Stoffe zu sehen sind. Diesbezüglich arbeitet die Feuerwehr Kassel im Baugenehmigungsverfahren nach
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Störfallverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Gentechnikgesetz
- Biostoffverordnung
mit und berät die Betriebe bei der Gefahrenabwehrplanung.
Das Baugenehmigungsverfahren ist auch für Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefahr für die Umwelt ausgeht, erforderlich.
Gemeint sind hier Anlagen und Einrichtungen, die im Zusammenhang mit Gefahren durch
- atomare,
- biologische,
- chemische
Stoffe zu sehen sind. Diesbezüglich arbeitet die Feuerwehr Kassel im Baugenehmigungsverfahren nach
- Bundesimmissionsschutzgesetz
- Störfallverordnung
- Strahlenschutzverordnung
- Gentechnikgesetz
- Biostoffverordnung
mit und berät die Betriebe bei der Gefahrenabwehrplanung.
Sachgebietsleiter "Umwelt- und Selbstschutz"
| Ansprechpartner: |
Uwe Kößler |
| Telefon: |
0561 / 7884-215 |
| Telefax: |
0561 / 7884-245 |
| E-Mail: |
uwe.koessler@stadt-kassel.de |
| Büro: |
Feuerwache 2 |
| Anschrift: |
Heinrich-Schütz-Allee 60
34134 Kassel
|
Postalische Anschrift: Wolfhager Straße 25, 34117 Kassel
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