Gefahrenverhütungsschau
Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, unterliegen einer wiederkehrenden brandschutztechnischen Überprüfung. Die Feuerwehr überprüft hierbei die Einhaltung brandschutzrelevanter Vorgaben.
Wesentliche Aspekte dazu sind die Wahrung
der Sicherheit der Nutzer von Baulichkeiten,
die Möglichkeit der Selbstrettung im Brandfall sowie
effiziente Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen.
Bei Feststellung von Mängeln sind diese zeitgerecht zu beseitigen. Die Überwachung und Kontrolle der Auflagen erfolgt nach einer angemessenen Fristsetzung.
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Maßnahme. Die Gebühren richten sich nach der Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung –GVSGebS -.
Gebäude, Anlagen und Einrichtungen, von denen eine besondere Gefährdung ausgeht, unterliegen einer wiederkehrenden brandschutztechnischen Überprüfung. Die Feuerwehr überprüft hierbei die Einhaltung brandschutzrelevanter Vorgaben.
Wesentliche Aspekte dazu sind die Wahrung
der Sicherheit der Nutzer von Baulichkeiten,
die Möglichkeit der Selbstrettung im Brandfall sowie
effiziente Rettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen.
Bei Feststellung von Mängeln sind diese zeitgerecht zu beseitigen. Die Überwachung und Kontrolle der Auflagen erfolgt nach einer angemessenen Fristsetzung.
Die Gefahrenverhütungsschau ist eine gebührenpflichtige Maßnahme. Die Gebühren richten sich nach der Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung –GVSGebS -.
Sachgebietsleiter "Gefahrenverhütungsschau"
| Ansprechpartner: |
Daniel Kleinschmidt |
| Telefon: |
0561 / 7884-213 |
| Telefax: |
0561 / 7884-245 |
| E-Mail: |
daniel.kleinschmidt@stadt-kassel.de |
| Büro: |
Feuerwache 2 |
| Anschrift: |
Heinrich-Schütz-Allee 60
34134 Kassel
|
Postalische Anschrift: Wolfhager Straße 25, 34117 Kassel
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