Verehrlicher Stadtrat der Residenz
Kassel, den 19. September 1881.
Das unterzeichnete Kommando der freiwilligen Turner-Feuerwehr dahier erlaubt sich in nachstehenden Ausführungen einige Gedanken und Vorschläge zu einer anderweiten Ordnung unserer Feuerlöschanstalten zur Kenntnis verehrlichen Stadtrats zu bringen in der Hoffnung, das man bei der Prüfung der Sachlage unserem Vorgehen die Berechtigung nicht versagen wird.
Wir sind weit davon entfernt, die hervorgetretenen Mängel in irgendeiner Weise den städtischen Behörden zur Last zu legen; es muß vielmehr dankbar anerkannt werden, daß man, besonders in den letzten Jahren, viel getan hat, um unsere Feuerlöscheinrichtungen in ausreichendem Maße zur Bewältigung von Feuergefahr geschicht zu machen. Gute Gerätschaften, Leitern und Spritzen, eine vorzügliche Wasserversorgung sowie Mannschaften in großer Zahl stehen zur Verfügung – und dennoch arbeitet der große Apparat nicht mit der Sicherheit, die bei der Bekämpfung eines so bösartigen Feindes durchaus notwendig ist.
Es ist bekannt, daß dem entfesselten Elemente gegenüber in den meisten Fällen auch ein sonst kühl und ruhig deutender Mensch nicht mit der ihm außerdem innnewohnenden Freiheit des Denkens und Wollens handelt, - daß sich diese Unfreiheit aber zu einem gefährlichen Dinge gestaltet, wenn eine Mehrzahl von Menschen sich im Zustande der durch solche Befangenheit im Urteile hervorgerufenen Verwirrung befindet. Nicht ohne Einfluß auf die Beseitigung dieser Verwirrung bei Feuersgefahr ist die Art und Weise, wie die zur Bekämpfung derselben vorhandenen Kräfte organisiert sind.
Das nun bei den hiesigen Feuerlöschanstalten nicht alles so ineinandergreift, wie es sein müßte, hat die Erfahrungen bei den kleinen Bränden dieses Sommers gelehrt. Sie weist gebieterisch darauf hin, daß es nötig ist, bei der Verwirrung zu steuern, wenn nicht dereinst durch unglückliche Zufälle größerer Schaden entstehen oder aber der ernste Beruf der Feuerwehr zu einer lächerlichen Farce herabgewürdigt werden soll.
Unserer Anschauung nach fehlt hier die einheitliche, alle Teile gleichermaßen beherrschende Leitung, das Zusammenfassen der getrennt arbeitenden Glieder zu einem nach einem Ziele ringenden Ganzen; es fehlt den Abteilungen die taktische Ordnung in dem Maße, wie es zu wünschen wäre; es fehlt den Mannschaften nicht der gute Wille, aber der Geist, wie er bei einem Zusammenwirken von Erfolg nötig ist.
Es äußern sich diese Übelstände in häufigen, einander widersprechenden Befehlen der Kommandanten, in der verworrenen Ausführung seitens einzelner Mannschaften, in dem Umherstehen unbeschäftigter Feuerwehrleute, so das ein höchst unerfreuliches Gesamtbild entsteht.
Wir sind uns wohl bewußt, daß sich Idealzustände nicht auf einmal gewaltsam schaffen lassen; man wird vielmehr aus dem Nachstehenden erkennen, daß wir bei unseren Vorschlägen überall an das bestehende anknüpfen und alles Gute und Berechtigte zu erhalten bestrebt sind.
Eine musterhafte Ordnung, eine ganz sichere Ausführung der Befehle ist nur von einer militärisch eingeübten und disziplinierten Berufsfeuerwehr zu erwarten, aber eine Berufsfeuerwehr, wie sie bei unseren jetzigen Verhältnissen sich herausbilden würde, ist entschieden zu verwerfen.
Finanziell zu kostspielig ist sie auch materiell schon durch ihre geringe Zahl wie durch den Charakter der Mitglieder, wie er im Laufe der Zeit bei dem Mangel an ausreichender Beschäftigung naturgemäß sich gestalten würde, nahezu wertlos. An gutem Willen zu helfen hat es hier noch niemals gefehlt, so daß man an die Stelle der Bürgerpflicht die Bezahlung treten lassen müßte. Es kommt nur darauf an, die aus Pflicht und Neigung für den Feuerwehrdienst vorhandenen Kräfte in passender Weise zu verwerten, nur so können wir sicher dahin gelangen, unsere Einrichtungen zu möglichster Vollkommenheit zu erheben.
Um nun dieses Ziel zu erreichen, glauben wir , ist es geboten, die gute Anleitung nicht unbenutzt zu lassen, welche sich in der von Königlicher Regierung herausgegebenen Schrift: "Das Feuerlöschwesen im Regierungsbezirk Kassel" bietet. Wir haben Gelegenheit gehabt, die nach diesen Vorschriften eingeteilten und eingeübten Feuerwehren in den größeren Städten unseres Regierungsbezirkes, Hanau, Fulda, Eschwege, arbeiten zu sehen und behaupten, daß jene Bestimmungen, richtig erfaßt und durchgeführt, auch hier von Segen sein würden.
Die jetzt zu Recht bestehenden Verordnungen werden im Wesentlichen den Verbesserungen, welche angestrebt werden, in seiner Weise entgegenstehen.
Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, erlauben wir uns nachstehende Vorschläge verehrlichem Stadtrate zur geneigten Erwägung zu unterbreiten. Sicher wird durch Annahme derselben die einheitliche Leitung erleichtert, die Überfülle von Mannschaften am Brandplatze beseitigt und ein rechtzeitiges wirksames Eingreifen der disponibelen Abteilungen ermöglicht.
I. Einteilung.
Oberkommando:
- Kommandant
- Erster Stellvertreter desselben
- Zweiter
Den Adjutantendienst versehen die Führer der Steigerzüge, des Hydrantenzuges und des Arbeiterzuges (siehe II. 1 am Schluß)
I. Abteilung.
Kommando: Das Oberkommando.
- Sechs Kompanien mit je einer Spritze
- Ein Hydrantenzug.
- Ein Arbeiterzug.
- Die Brandwache.
- Die ständige Feuerwache.
II. Abteilung (Reserve)
Kommando: Ein Kommandant,
ein Stellvertreter desselben.
- Drei Kompanien mit je einer Spritze.
- Zwei Kompanien zur Bedienung der Wasserzubringer.
- Ein Hydrantenzug.
- Ein Arbeiterzug.
Der Kommandant der II. Abteilung ist im Verhinderungsfall sämtlicher Mitglieder des Oberkommandos auch Kommandant der I. Abteilung.
II. Taktische Gliederung.
1) Spritzenkomanie
Eine Kompanie setzt sich zusammen aus einer Sektion Steiger (Rohrführer) mit den nötigen Geräten und der Spritzenmannschaft mit einer Spritze unter Führung eines Hauptmanns.
Es ist unbedingt erforderlich, daß diese bisher getrennt arbeitenden Abteilungen vereinigt werden, um erfolgreich wirken zu können und den Überblick über die vorhandenen Kräfte zu ermöglichen. Ein Führer muß das Kommando haben über die aneinanderhängende Kette vom Hydranten bis zum Rohrführer. Während jetzt drei Faktoren mitwirken und drei Kommandanten sich einigen müssen, hat dann der Oberkommandant es nur mit einem Führer zu tun, um einen vollständigen Angriff ins Werk zu setzen. Er gebietet so über einen weit einfacheren und darum um so wirksameren Apparat.
Die in der Kompanie zugeteilte Steigersektion hat ihren Sektionsführer. Aufgabe desselben ist die Überwachung der Arbeiten der Steiger am oder im brennenden Hause und Vermittelung der Befehle des Hauptmanns an diese. Zu den Dienstverrichtungen dieser Steigersektion gehört das Auslegen sowie die Überwachung der Schlauchleitung auf der Druckseite der Spritzen.
Der Größe der Spritze angemessen, werden die Spritzenmannschaften in Sektionen unter Führung je eines Sektionsführers geteilt. Die Stärke der Sektionen der Spritze wird nicht unter 20 Mann gedacht. Die Sektionsführer der Spritzenmannschaften haben diese in Ordnung zu halten und denselben die Befehle des Hauptmanns zu übermitteln.
Von wesentlicher Bedeutung ist es, daß die Mannschaften einer Kompanie in einem Stadtteil, der nicht eng begrenzt zu sein braucht, wohnen. Wir würden vorschlagen, ähnlich wie es bei der Turnerfeuerwehr bisher schon geschehen, einfach eine Teilung in Ober-, Mittel- und Unterstadt vorzunehmen, so daß aus jedem Stadtteile drei Spritzen rekrutieren.
Übungsverbände der Steiger.
Die Steiger- resp. Rohrführersektionen sämtlicher Kompanien werden zum Zweck der Übung an den Leitern und Rettungsgerätschaften unter besonderen Zugführern zu Zügen vereinigt.
Die drei Steigersektionen der Turnerfeuerwehr mit je zwölf Mann bilden bereits einen Zug; es würde sich empfehlen, die der anderen Kompanien mit je sechs Mann zu einem zweiten Zug zu vereinigen.
Die Zugführer dieser Züge unterstehen dem Oberkommando und haben auf dem Brandplatze die Bedienung der Leitern und Rettungsgerätschaften besonders zu überwachen, sowie die nicht beschäftigten Mannschaften in Reservestellung zu vereinigen.
Sehr zu empfehlen wird es sein, wenn die Steigerzugführer, der Führer des Hydrantenzugs und der des Arbeiterzuges den Adjutantendienst bei dem Kommandanten übernehmen, einmal wegen ihrer Vertrautheit mit den betreffenden Dienstverrichtungen, dann auch wegen ihrer Kenntnis der Mannschaften.
2) Hydrantenzug
Derselbe steht unter einem Zugführer, der für Einübung der Mannschaften und die Disziplin zu sorgen hat. – Sobald jedoch ein Hydrant mit einer Spritze in Schlauchverbindung getreten ist, untersteht die betreffende Schlauchleitung sowie deren Bedienung vom Hydrantenzug dem Hauptmann dieser Spritze resp. Kompanie.
3) Arbeiterzüge
Dieselben (I. und II. Abteilungen) stehen unter Führung von Zugführern und einer entsprechenden Anzahl Sektionsführern.
Die Führer des Arbeiterzugs haben dafür Sorge zu tragen, daß dieser auf dem Brandplatze richtige Aufstellung nimmt und das jederzeit Mannschaften zur Verfügung des Oberkommandanten bereit sind.
4) Brandwache
Während die bisherigen Vorschläge mehr oder weniger in den Rahmen des gegenwärtig Vorhandenen hineinpassen, ist die Einrichtung einer Brandwache für uns hier neu. Dieselbe soll den Zweck haben:
- Die Polizei auf dem Brandplatze, in der Aufgabe diesen vom Publikum frei zu halten, zu unterstützen,
- für sichere Bergung der geretteten Gegenstände zu sorgen,
- die Ordnung unter den Mannschaften mit aufrecht zu halten,
- die Abholung der Gerätschaften aus dem Spritzenhause zu überwachen, mit welch´ letzterem Geschäft die in unmittelbarer Nähe des Spritzenhauses wohnhafte Mannschaft ständig zu beauftragen wäre.
Die Brandwache wird aus angesehenen älteren gebildet und besteht aus 3 Zügen, nach Stadtteilen geordnet, im ganzen aus etwa 100 Mann.
Kommando: 1 Hauptmann, 3 Obmänner.
5) Ständige Feuerwache
Diese bleibt in ihrem bisherigen Bestand.
III. Verwendung der einzelnen Abteilungen
Bei ausbrechendem Brande rückt zuerst die Wachtspritze mit Gerätwagen aus, zunächst bedient von der ständigen Feuerwache.
Zur Dienstleistung an derselben sind sämtliche in der betreffenden Straße wohnenden Feuerwehrleute, gleichviel welchem Teile der Feuerwehr sie angehören, verpflichtet, so lange bis andere Abteilungen in Tätigkeit treten. Die nach Maßgabe der Feuerlöschordung bestehenden Befreiungen bleiben natürlicherweise in Kraft.
Das Kommando führt bis zum Eintreffen höherer Führer der zuerst am Platze befindliche Hauptmann oder Zugführer.
Bei dem durch das Oberkommando zu verfügenden Abrücken der Wachtspritze, das grundsätzlich möglichst bald zu erfolgen hat, wird diese durch die Kompanie mit Spritze Nr. 9 ersetzt.
Weiter rücken zuerst aus die Kompanie des Bezirks, in welchem es brennt, mit ihrer Spritze und die zwei Kompanien der Turnerfeuerwehr mit Spritzen Nr. 5 und 6 sowie den Leitern und gehen unter Führung des am Platze befindlichen Führers sofort zum Angriff über. Die übrigen zwei Kompanien der I. Abteilung nehmen in der Nähe der Brandstätte Aufstellung und erwarten den Befehl zum Angriff.
Vom Hydrantenzug, der jetzt schon bezirksweise eingeteilt ist, tritt nur die Sektion, in deren Bezirk es brennt, in Tätigkeit, die übrigen begeben sich zur Reservestellung in das Sprizenhaus.
Der Arbeiterzug der I. Abteilung eilt stets zur Brandstelle, formiert sich hier und erwartet die Befehle des Oberkommandanten. Mit den Spritzenkompanien hat derselbe keinerlei Verbindung.
Die Mitglieder der Brandwache treten ohne Weiteres in Tätigkeit.
Die II. Abteilung sammelt sich am Spritzenhaus und erwartet dort weitere Befehle. Die Mannschaften derselben sind bei Geldstrafen zu verpflichten, ihre Stellung nicht eher zu verlassen, als bis es angeordnet wird und hat der Kommandant der II. Abteilung für Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.
Bei langandauernden Bränden, bei denen ein Wechsel der Mannschaften nötig wird, ohne das eine Vermehrung der Geräte erforderlich ist, können die Mannschaften der II. Abteilung zur Ablösung kommandiert werden; ihre Geräte bleiben indes in Stellung. Die Verfügung hierüber wie über das eventuelle Wiedereinrücken der I. Abteilunge ist Sache des Oberkommandos.
Die Reservestellung der Spritzen resp. Kompanien mit Ausnahme derer der Turnerfeuerwehr (Spritzen 5, 6 und 9) wechselt jährlich.
IV. Grundgesetze.
Um den Organismus zu einem lebendigen zu gestalten, ist es nötig, daß die Mannschaften in nähere Verbindung zu einander treten. Es muß ein ähnliches Gefühl der Zusammengehörigkeit auch in der Pflichtfeuerwehr geschaffen werden, wie es bei der Freiwilligen der Fall ist. Es würde sonach wünschenswert sein, wenn die Kompanien nach dem Vorgang der Turnerfeuerwehr ein Grundgesetz zur Ordnung ihrer Verhältnisse annehmen. Als einen Haupthebel sehen wir die Selbstwahl der Führer (bis zum Hauptmann aufwärts) an.
Auch über die Dienstzeit, Ersatz usw. wären Anordnungen zu treffen, wobei darauf hingewiesen werden mag, daß für den Dienst der Rohrführer, Arbeiter und Spritzenleute das 50., für alle übrigen das 60. Lebensjahr die Grenze bildet; es sei denn, das die betr. Abteilung nach Maßgabe ihres Grundgesetzes einzelnen Mitgliedern, die sich als Führer oder sonst verdient gemacht haben, eine Ehrenmitgliedschaft über dies Alter hinaus zugesteht.
V. Feuerwehrvorstand
Als wünschenswert wäre endlich noch zu bezeichnen, daß die Verwaltung der Feuerwehr - Angelegenheiten in den Händen eines Vorstandes ruht, welcher sich in folgender Weise zusammensetzt, aus
1) 2 Mitgliedern des Stadtrats, von denen eines den Vorstand führt,
2) 2 Mitgliedern des Bürgerausschusses,
3) 1 Stadtbaumeister,
4) dem Oberkommandanten
5) dessen 1. Stellvertreter,
6) dem Kommandanten der II. Abteilung,
7) je 4 von der I. Abteilung,
je 2 von der II. Abteilung gewählten Mitglieder des Feuerlöschcorps.
Die Vorteile einer solchen Teilnahme der praktisch tätigen Feuerwehrleute an der Verwaltung sind gewiß ohne Zweifel. Beide Teile, die städtischen Behörden wie die Mitglieder des Feuerlöschcorps, können dabei nur gewinnen, wenn technische Fragen nicht einseitig, sondern unter Mitwirkung der ausführenden Kräfte gelöst werden.
Die vorstehenden Ausführungen übergeben wir vertrauensvoll der Prüfung verehrlichen Stadtrats mit dem Bewußtsein, nur das allgemeine Beste dabei im Auge gehabt zu haben.
Wir wissen recht wohl, daß eine jede Organisation ohne Persönlichkeiten, welche lebendige Träger derselben sind, wirkungslos bleibt. Aber es ist doch zu erwarten, daß geeignete Männer zur Leitung des Feuerlöschwesens auch in Kassel zu finden sind.
Nicht alles dis Sache Erschöpfende konnte hier angeführt sein, nicht jeder Punkt bis in alle Einzelheiten hinein besprochen werden, gar manches, wie das Signal und Alarmwesen, ist ganz unberührt geblieben, denn wir sind überzeugt, daß die Erfahrung hochverehrlichen Stadtrats und die Einsicht der verdienten Männer, welche an der Spitze unseres Feuerlöschwesens stehen, manches hinzuzufügen oder zu ändern wissen wird, - aber die Hoffnung darf wohl ausgesprochen werden, daß unsere Anregung bei Prüfung der Sachlage Beachtung finden wird.
Wir verbleiben vererhlichem Stadtrat ergebenst
Das Kommando der freiwilligen Turnerfeuerwehr zu Kassel:
C. Boppenhausen H. Schäfer
Hauptmann Adjutant
Schreiben der Turnerfeuerfehr vom 19. September 1881 an den Stadtrat.
Verehrlicher Stadtrat der Residenz
Kassel, den 19. September 1881.
Das unterzeichnete Kommando der freiwilligen Turner-Feuerwehr dahier erlaubt sich in nachstehenden Ausführungen einige Gedanken und Vorschläge zu einer anderweiten Ordnung unserer Feuerlöschanstalten zur Kenntnis verehrlichen Stadtrats zu bringen in der Hoffnung, das man bei der Prüfung der Sachlage unserem Vorgehen die Berechtigung nicht versagen wird.
Wir sind weit davon entfernt, die hervorgetretenen Mängel in irgendeiner Weise den städtischen Behörden zur Last zu legen; es muß vielmehr dankbar anerkannt werden, daß man, besonders in den letzten Jahren, viel getan hat, um unsere Feuerlöscheinrichtungen in ausreichendem Maße zur Bewältigung von Feuergefahr geschicht zu machen. Gute Gerätschaften, Leitern und Spritzen, eine vorzügliche Wasserversorgung sowie Mannschaften in großer Zahl stehen zur Verfügung – und dennoch arbeitet der große Apparat nicht mit der Sicherheit, die bei der Bekämpfung eines so bösartigen Feindes durchaus notwendig ist.
Es ist bekannt, daß dem entfesselten Elemente gegenüber in den meisten Fällen auch ein sonst kühl und ruhig deutender Mensch nicht mit der ihm außerdem innnewohnenden Freiheit des Denkens und Wollens handelt, - daß sich diese Unfreiheit aber zu einem gefährlichen Dinge gestaltet, wenn eine Mehrzahl von Menschen sich im Zustande der durch solche Befangenheit im Urteile hervorgerufenen Verwirrung befindet. Nicht ohne Einfluß auf die Beseitigung dieser Verwirrung bei Feuersgefahr ist die Art und Weise, wie die zur Bekämpfung derselben vorhandenen Kräfte organisiert sind.
Das nun bei den hiesigen Feuerlöschanstalten nicht alles so ineinandergreift, wie es sein müßte, hat die Erfahrungen bei den kleinen Bränden dieses Sommers gelehrt. Sie weist gebieterisch darauf hin, daß es nötig ist, bei der Verwirrung zu steuern, wenn nicht dereinst durch unglückliche Zufälle größerer Schaden entstehen oder aber der ernste Beruf der Feuerwehr zu einer lächerlichen Farce herabgewürdigt werden soll.
Unserer Anschauung nach fehlt hier die einheitliche, alle Teile gleichermaßen beherrschende Leitung, das Zusammenfassen der getrennt arbeitenden Glieder zu einem nach einem Ziele ringenden Ganzen; es fehlt den Abteilungen die taktische Ordnung in dem Maße, wie es zu wünschen wäre; es fehlt den Mannschaften nicht der gute Wille, aber der Geist, wie er bei einem Zusammenwirken von Erfolg nötig ist.
Es äußern sich diese Übelstände in häufigen, einander widersprechenden Befehlen der Kommandanten, in der verworrenen Ausführung seitens einzelner Mannschaften, in dem Umherstehen unbeschäftigter Feuerwehrleute, so das ein höchst unerfreuliches Gesamtbild entsteht.
Wir sind uns wohl bewußt, daß sich Idealzustände nicht auf einmal gewaltsam schaffen lassen; man wird vielmehr aus dem Nachstehenden erkennen, daß wir bei unseren Vorschlägen überall an das bestehende anknüpfen und alles Gute und Berechtigte zu erhalten bestrebt sind.
Eine musterhafte Ordnung, eine ganz sichere Ausführung der Befehle ist nur von einer militärisch eingeübten und disziplinierten Berufsfeuerwehr zu erwarten, aber eine Berufsfeuerwehr, wie sie bei unseren jetzigen Verhältnissen sich herausbilden würde, ist entschieden zu verwerfen.
Finanziell zu kostspielig ist sie auch materiell schon durch ihre geringe Zahl wie durch den Charakter der Mitglieder, wie er im Laufe der Zeit bei dem Mangel an ausreichender Beschäftigung naturgemäß sich gestalten würde, nahezu wertlos. An gutem Willen zu helfen hat es hier noch niemals gefehlt, so daß man an die Stelle der Bürgerpflicht die Bezahlung treten lassen müßte. Es kommt nur darauf an, die aus Pflicht und Neigung für den Feuerwehrdienst vorhandenen Kräfte in passender Weise zu verwerten, nur so können wir sicher dahin gelangen, unsere Einrichtungen zu möglichster Vollkommenheit zu erheben.
Um nun dieses Ziel zu erreichen, glauben wir , ist es geboten, die gute Anleitung nicht unbenutzt zu lassen, welche sich in der von Königlicher Regierung herausgegebenen Schrift: "Das Feuerlöschwesen im Regierungsbezirk Kassel" bietet. Wir haben Gelegenheit gehabt, die nach diesen Vorschriften eingeteilten und eingeübten Feuerwehren in den größeren Städten unseres Regierungsbezirkes, Hanau, Fulda, Eschwege, arbeiten zu sehen und behaupten, daß jene Bestimmungen, richtig erfaßt und durchgeführt, auch hier von Segen sein würden.
Die jetzt zu Recht bestehenden Verordnungen werden im Wesentlichen den Verbesserungen, welche angestrebt werden, in seiner Weise entgegenstehen.
Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, erlauben wir uns nachstehende Vorschläge verehrlichem Stadtrate zur geneigten Erwägung zu unterbreiten. Sicher wird durch Annahme derselben die einheitliche Leitung erleichtert, die Überfülle von Mannschaften am Brandplatze beseitigt und ein rechtzeitiges wirksames Eingreifen der disponibelen Abteilungen ermöglicht.
I. Einteilung.
Oberkommando:
- Kommandant
- Erster Stellvertreter desselben
- Zweiter
Den Adjutantendienst versehen die Führer der Steigerzüge, des Hydrantenzuges und des Arbeiterzuges (siehe II. 1 am Schluß)
I. Abteilung.
Kommando: Das Oberkommando.
- Sechs Kompanien mit je einer Spritze
- Ein Hydrantenzug.
- Ein Arbeiterzug.
- Die Brandwache.
- Die ständige Feuerwache.
II. Abteilung (Reserve)
Kommando: Ein Kommandant,
ein Stellvertreter desselben.
- Drei Kompanien mit je einer Spritze.
- Zwei Kompanien zur Bedienung der Wasserzubringer.
- Ein Hydrantenzug.
- Ein Arbeiterzug.
Der Kommandant der II. Abteilung ist im Verhinderungsfall sämtlicher Mitglieder des Oberkommandos auch Kommandant der I. Abteilung.
II. Taktische Gliederung.
1) Spritzenkomanie
Eine Kompanie setzt sich zusammen aus einer Sektion Steiger (Rohrführer) mit den nötigen Geräten und der Spritzenmannschaft mit einer Spritze unter Führung eines Hauptmanns.
Es ist unbedingt erforderlich, daß diese bisher getrennt arbeitenden Abteilungen vereinigt werden, um erfolgreich wirken zu können und den Überblick über die vorhandenen Kräfte zu ermöglichen. Ein Führer muß das Kommando haben über die aneinanderhängende Kette vom Hydranten bis zum Rohrführer. Während jetzt drei Faktoren mitwirken und drei Kommandanten sich einigen müssen, hat dann der Oberkommandant es nur mit einem Führer zu tun, um einen vollständigen Angriff ins Werk zu setzen. Er gebietet so über einen weit einfacheren und darum um so wirksameren Apparat.
Die in der Kompanie zugeteilte Steigersektion hat ihren Sektionsführer. Aufgabe desselben ist die Überwachung der Arbeiten der Steiger am oder im brennenden Hause und Vermittelung der Befehle des Hauptmanns an diese. Zu den Dienstverrichtungen dieser Steigersektion gehört das Auslegen sowie die Überwachung der Schlauchleitung auf der Druckseite der Spritzen.
Der Größe der Spritze angemessen, werden die Spritzenmannschaften in Sektionen unter Führung je eines Sektionsführers geteilt. Die Stärke der Sektionen der Spritze wird nicht unter 20 Mann gedacht. Die Sektionsführer der Spritzenmannschaften haben diese in Ordnung zu halten und denselben die Befehle des Hauptmanns zu übermitteln.
Von wesentlicher Bedeutung ist es, daß die Mannschaften einer Kompanie in einem Stadtteil, der nicht eng begrenzt zu sein braucht, wohnen. Wir würden vorschlagen, ähnlich wie es bei der Turnerfeuerwehr bisher schon geschehen, einfach eine Teilung in Ober-, Mittel- und Unterstadt vorzunehmen, so daß aus jedem Stadtteile drei Spritzen rekrutieren.
Übungsverbände der Steiger.
Die Steiger- resp. Rohrführersektionen sämtlicher Kompanien werden zum Zweck der Übung an den Leitern und Rettungsgerätschaften unter besonderen Zugführern zu Zügen vereinigt.
Die drei Steigersektionen der Turnerfeuerwehr mit je zwölf Mann bilden bereits einen Zug; es würde sich empfehlen, die der anderen Kompanien mit je sechs Mann zu einem zweiten Zug zu vereinigen.
Die Zugführer dieser Züge unterstehen dem Oberkommando und haben auf dem Brandplatze die Bedienung der Leitern und Rettungsgerätschaften besonders zu überwachen, sowie die nicht beschäftigten Mannschaften in Reservestellung zu vereinigen.
Sehr zu empfehlen wird es sein, wenn die Steigerzugführer, der Führer des Hydrantenzugs und der des Arbeiterzuges den Adjutantendienst bei dem Kommandanten übernehmen, einmal wegen ihrer Vertrautheit mit den betreffenden Dienstverrichtungen, dann auch wegen ihrer Kenntnis der Mannschaften.
2) Hydrantenzug
Derselbe steht unter einem Zugführer, der für Einübung der Mannschaften und die Disziplin zu sorgen hat. – Sobald jedoch ein Hydrant mit einer Spritze in Schlauchverbindung getreten ist, untersteht die betreffende Schlauchleitung sowie deren Bedienung vom Hydrantenzug dem Hauptmann dieser Spritze resp. Kompanie.
3) Arbeiterzüge
Dieselben (I. und II. Abteilungen) stehen unter Führung von Zugführern und einer entsprechenden Anzahl Sektionsführern.
Die Führer des Arbeiterzugs haben dafür Sorge zu tragen, daß dieser auf dem Brandplatze richtige Aufstellung nimmt und das jederzeit Mannschaften zur Verfügung des Oberkommandanten bereit sind.
4) Brandwache
Während die bisherigen Vorschläge mehr oder weniger in den Rahmen des gegenwärtig Vorhandenen hineinpassen, ist die Einrichtung einer Brandwache für uns hier neu. Dieselbe soll den Zweck haben:
- Die Polizei auf dem Brandplatze, in der Aufgabe diesen vom Publikum frei zu halten, zu unterstützen,
- für sichere Bergung der geretteten Gegenstände zu sorgen,
- die Ordnung unter den Mannschaften mit aufrecht zu halten,
- die Abholung der Gerätschaften aus dem Spritzenhause zu überwachen, mit welch´ letzterem Geschäft die in unmittelbarer Nähe des Spritzenhauses wohnhafte Mannschaft ständig zu beauftragen wäre.
Die Brandwache wird aus angesehenen älteren gebildet und besteht aus 3 Zügen, nach Stadtteilen geordnet, im ganzen aus etwa 100 Mann.
Kommando: 1 Hauptmann, 3 Obmänner.
5) Ständige Feuerwache
Diese bleibt in ihrem bisherigen Bestand.
III. Verwendung der einzelnen Abteilungen
Bei ausbrechendem Brande rückt zuerst die Wachtspritze mit Gerätwagen aus, zunächst bedient von der ständigen Feuerwache.
Zur Dienstleistung an derselben sind sämtliche in der betreffenden Straße wohnenden Feuerwehrleute, gleichviel welchem Teile der Feuerwehr sie angehören, verpflichtet, so lange bis andere Abteilungen in Tätigkeit treten. Die nach Maßgabe der Feuerlöschordung bestehenden Befreiungen bleiben natürlicherweise in Kraft.
Das Kommando führt bis zum Eintreffen höherer Führer der zuerst am Platze befindliche Hauptmann oder Zugführer.
Bei dem durch das Oberkommando zu verfügenden Abrücken der Wachtspritze, das grundsätzlich möglichst bald zu erfolgen hat, wird diese durch die Kompanie mit Spritze Nr. 9 ersetzt.
Weiter rücken zuerst aus die Kompanie des Bezirks, in welchem es brennt, mit ihrer Spritze und die zwei Kompanien der Turnerfeuerwehr mit Spritzen Nr. 5 und 6 sowie den Leitern und gehen unter Führung des am Platze befindlichen Führers sofort zum Angriff über. Die übrigen zwei Kompanien der I. Abteilung nehmen in der Nähe der Brandstätte Aufstellung und erwarten den Befehl zum Angriff.
Vom Hydrantenzug, der jetzt schon bezirksweise eingeteilt ist, tritt nur die Sektion, in deren Bezirk es brennt, in Tätigkeit, die übrigen begeben sich zur Reservestellung in das Sprizenhaus.
Der Arbeiterzug der I. Abteilung eilt stets zur Brandstelle, formiert sich hier und erwartet die Befehle des Oberkommandanten. Mit den Spritzenkompanien hat derselbe keinerlei Verbindung.
Die Mitglieder der Brandwache treten ohne Weiteres in Tätigkeit.
Die II. Abteilung sammelt sich am Spritzenhaus und erwartet dort weitere Befehle. Die Mannschaften derselben sind bei Geldstrafen zu verpflichten, ihre Stellung nicht eher zu verlassen, als bis es angeordnet wird und hat der Kommandant der II. Abteilung für Aufrechterhaltung der Ordnung zu sorgen.
Bei langandauernden Bränden, bei denen ein Wechsel der Mannschaften nötig wird, ohne das eine Vermehrung der Geräte erforderlich ist, können die Mannschaften der II. Abteilung zur Ablösung kommandiert werden; ihre Geräte bleiben indes in Stellung. Die Verfügung hierüber wie über das eventuelle Wiedereinrücken der I. Abteilunge ist Sache des Oberkommandos.
Die Reservestellung der Spritzen resp. Kompanien mit Ausnahme derer der Turnerfeuerwehr (Spritzen 5, 6 und 9) wechselt jährlich.
IV. Grundgesetze.
Um den Organismus zu einem lebendigen zu gestalten, ist es nötig, daß die Mannschaften in nähere Verbindung zu einander treten. Es muß ein ähnliches Gefühl der Zusammengehörigkeit auch in der Pflichtfeuerwehr geschaffen werden, wie es bei der Freiwilligen der Fall ist. Es würde sonach wünschenswert sein, wenn die Kompanien nach dem Vorgang der Turnerfeuerwehr ein Grundgesetz zur Ordnung ihrer Verhältnisse annehmen. Als einen Haupthebel sehen wir die Selbstwahl der Führer (bis zum Hauptmann aufwärts) an.
Auch über die Dienstzeit, Ersatz usw. wären Anordnungen zu treffen, wobei darauf hingewiesen werden mag, daß für den Dienst der Rohrführer, Arbeiter und Spritzenleute das 50., für alle übrigen das 60. Lebensjahr die Grenze bildet; es sei denn, das die betr. Abteilung nach Maßgabe ihres Grundgesetzes einzelnen Mitgliedern, die sich als Führer oder sonst verdient gemacht haben, eine Ehrenmitgliedschaft über dies Alter hinaus zugesteht.
V. Feuerwehrvorstand
Als wünschenswert wäre endlich noch zu bezeichnen, daß die Verwaltung der Feuerwehr - Angelegenheiten in den Händen eines Vorstandes ruht, welcher sich in folgender Weise zusammensetzt, aus
1) 2 Mitgliedern des Stadtrats, von denen eines den Vorstand führt,
2) 2 Mitgliedern des Bürgerausschusses,
3) 1 Stadtbaumeister,
4) dem Oberkommandanten
5) dessen 1. Stellvertreter,
6) dem Kommandanten der II. Abteilung,
7) je 4 von der I. Abteilung,
je 2 von der II. Abteilung gewählten Mitglieder des Feuerlöschcorps.
Die Vorteile einer solchen Teilnahme der praktisch tätigen Feuerwehrleute an der Verwaltung sind gewiß ohne Zweifel. Beide Teile, die städtischen Behörden wie die Mitglieder des Feuerlöschcorps, können dabei nur gewinnen, wenn technische Fragen nicht einseitig, sondern unter Mitwirkung der ausführenden Kräfte gelöst werden.
Die vorstehenden Ausführungen übergeben wir vertrauensvoll der Prüfung verehrlichen Stadtrats mit dem Bewußtsein, nur das allgemeine Beste dabei im Auge gehabt zu haben.
Wir wissen recht wohl, daß eine jede Organisation ohne Persönlichkeiten, welche lebendige Träger derselben sind, wirkungslos bleibt. Aber es ist doch zu erwarten, daß geeignete Männer zur Leitung des Feuerlöschwesens auch in Kassel zu finden sind.
Nicht alles dis Sache Erschöpfende konnte hier angeführt sein, nicht jeder Punkt bis in alle Einzelheiten hinein besprochen werden, gar manches, wie das Signal und Alarmwesen, ist ganz unberührt geblieben, denn wir sind überzeugt, daß die Erfahrung hochverehrlichen Stadtrats und die Einsicht der verdienten Männer, welche an der Spitze unseres Feuerlöschwesens stehen, manches hinzuzufügen oder zu ändern wissen wird, - aber die Hoffnung darf wohl ausgesprochen werden, daß unsere Anregung bei Prüfung der Sachlage Beachtung finden wird.
Wir verbleiben vererhlichem Stadtrat ergebenst
Das Kommando der freiwilligen Turnerfeuerwehr zu Kassel:
C. Boppenhausen H. Schäfer
Hauptmann Adjutant
Schreiben der Turnerfeuerfehr vom 19. September 1881 an den Stadtrat.